Frostschäden an Wasserleitungen verursachen pro Jahr im Schnitt 26.000 versicherte Schäden in Deutschland. Das geht aus Berechnungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. „Etwa 2 bis 3 Prozent aller Leitungswasserschäden werden durch Frost verursacht. Der Schaden beläuft sich jährlich auf rund 130 Millionen Euro“, sagt Anja-Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.
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Frostschäden und damit hohe Reparaturkosten können Hausbesitzer mit ein paar einfachen Maßnahmen effektiv verhindern. Damit das gelingt, hat der GDV eine Liste mit fünf Tipps zusammengestellt.
Wichtig ist, dass Hausbesitzer bereits vor Frostbeginn mit den Tipps beginnen. Sind trotz Prävention Leitungen eingefroren, greift die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt Schäden am Gebäude ab, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen. Dazu zählen Schäden an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.
Die fünf Tipps des GDV für Hausbesitzer gegen Frostschäden an Wasserleitungen lesen Sie hier.
Tipp 1: Räume ausreichend heizen

Wer alle Räume ausreichend beheizt, verhindert, dass Leitungen einfrieren. Das gilt insbesondere für selten genutzte Räume wie Keller-, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WCs. Das Heizungsventil sollte nie vollständig geschlossen sein.