„Der tut doch nix“

Warum Tierhalterhaftpflichtpolicen vor dem finanziellen Ruin schützen können

© dpa/picture alliance
Eine Frau spielt mit ihrem Hund bei Sonnenaufgang auf einem Feldweg bei Borsum: Für bestimmte Hunderassen ist eine Haftpflicht sogar vorgeschrieben.
Hunde, die bellen, beißen bekanntlich nicht – und wenn doch? Schädigt ein Haustier eine andere Person, muss der Halter dafür in unbegrenzter Höhe haften. Ausreichender Versicherungsschutz ist daher ein Muss.

Wenn sich Hunde- und Pferdehalter vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden in solch existenzbedrohenden Dimensionen schützen wollen, müssen sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Hunde- und Pferdefreunde, die meinen, das betreffe sie nicht, weil sie nur einen kleinen Hund beziehungsweise ein kleines Pony haben und diese von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt seien, irren. Die Privathaftpflicht berücksichtigt lediglich Kleintiere. Darunter fallen beispielsweise Kaninchen, Hamster oder Katzen.

Quelle: Tarifcheck24, Pfefferminzia

Eine Hundehaftpflicht ist in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben – bislang sind dies: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das bedeutet, dass jeder Hund ab einem Alter von drei oder auch sechs Monaten in diesen sechs Bundesländern haftpflichtversichert sein muss. In den übrigen Ländern – mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns – gilt eine Versicherungspflicht für gefährliche Tiere, die einer sogenannten gelisteten Rasse angehören.

Und wie sieht es bei Pferden aus?

Für Pferdehalter gibt es bislang keinerlei Versicherungspflicht. Allerdings empfehlen Experten den Abschluss einer gesonderten Pferdehalter-Haftpflicht. Grund hierfür sind die enormen Schadenhöhen, die durch Unfälle mit einem durchgehenden Pferd entstehen können – und nicht nur durch diese.

Denn selbst der als störrisch, aber doch gutmütig geltende Verwandte des Pferdes – der Esel – kann erhebliche Schäden anrichten, wie Versicherungsmakler Hubert Gierhartz zu berichten weiß: In einem Fall hält eine Frau zwei Esel, die zum Spielen mit Kindern gedacht sind. Doch die Tiere büxen aus und kollidieren mit einem Auto. „Die private Haftpflichtversicherung der Frau lehnt die Regulierung des Schadens ab, weil für Esel eine Tierhalterhaftplicht erforderlich ist“, schildert Gierhartz den Vorfall. Denn Esel werden dort als Pony eingestuft.

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