Elementarschadenversicherung: Risikodeckel ist eine blöde Idee

Ruine eines Hauses im Ahrtal: Nur für Häuser in der höchsten Risikostufe fordert der DAV eine Risikodeckel für die Elementarschadenversicherung.

Der Ruf nach einer Elementarschadenversicherung als Bestandteil der Wohngebäudepolice ist nicht neu. Und mittlerweile finden so viele Starkregenereignisse statt, dass diese Überlegung es sogar in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geschafft hat:

  1. Im Neugeschäft soll es künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen mit verpflichtender Elementarschadenversicherung geben. Das war bisher nicht der Fall.
  2. Bei bestehenden Versicherungen, die der Kunde verlängert, soll die Elementarschadenversicherung auch enthalten sein.
  3. Im Gesetzgebungsprozess wird ein Opt-out-Modell geprüft, also die Option für Kunden, diesen Versicherungsbestandteil abzulehnen.

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„Ein wichtiges Element, das in der öffentlichen Debatte bislang wenig beachtet wurde, ist die Rolle der Rückversicherer“, sagt Max Happacher, Mitglied des Vorstands der Ergo International, beim Jahrespressegespräch der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

Globale Rückversicherer können deutsche Versicherer gut absichern

Die Krux in Deutschland: Es gibt viele regionale Schadenereignisse. Betroffen davon sind vor allem Versicherer, die dort aktiv sind. Happacher geht davon aus, dass die heutigen Rückversicherer diese Risiken gut zeichnen könnten, da sie global agieren. „Schäden aus Deutschland passen auch gut in deren Risikoprofile hinein“, so Happacher. Wegen der globalen Schadenereignisse und des Umstandes, dass sie sich gegenseitig ausgleichen, präferiert der DAV daher eine privatwirtschaftliche Lösung für die Rückversicherung.

Aber worauf muss die Politik aus der Sicht der Aktuare noch achten, wenn die Elementarschadenversicherung zur Pflicht wird?

Wichtig ist aus Sicht von Happacher staatliche Prävention, also dass Kommunen beispielsweise bereits beim Ausweis von Baugebieten auf die Risiken achten. Auch Hochwasserrückhaltebecken und Drainagen in die Kanalisation seien Aufgabe des Staates.

Wie eine gerechte Prämie für die Elementarschadenversicherung aussehen könnte

Eine große Frage ist in diesem Zusammenhang auch, wie eine gerechte Prämie aussehen könnte. „Es gibt ein paar Gebäude, für die kaum ein Versicherungsschutz möglich ist, weil sie in der Zürs-Zone 4 liegen“, sagt Happacher. Diese Zone bezeichnet die höchste Risikokategorie für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Zürs).

Allerdings liegen weniger als ein Prozent aller Gebäude in dieser Zone. Für diese Häuser müsste es einen Risikodeckel geben, aber für alle anderen nicht. Den Rest der Prämien sollte die Bundesregierung entsprechend dem Risiko kalkulieren (lassen), um keine Fehlanreize zu setzen. Happacher warnt in diesem Zusammenhang ganz konkret vor einer zu starken staatlichen Regulierung.

Wildfire-Katastrophe als Negativbeispiel

Ein negatives Beispiel ist aus seiner Sicht die Wildfire-Katastrophe in Kalifornien: Dort gab es einen Prämiendeckel für Feuerversicherungen, den Versicherer einhalten mussten. Das Ergebnis: Immer mehr Versicherer zogen sich aus dem Markt zurück, sodass es für Kunden schwieriger wurde, eine solche Versicherung abzuschließen.

Mit einem Mythos räumt Happacher auch noch auf: „Eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung macht sie nicht günstiger!“ Einen Mengenrabatt werde es durch die gesetzliche Pflicht nicht geben.

Klimawandel schreitet voran

Dass eine Elementarschadenversicherung ein wichtiges Thema für Versicherer und Hausbesitzer bleiben wird, steht für Happacher außer Frage, da der Klimawandel weiter fortschreiten wird. „Denn durch die Veränderung des Jetstreams, also des Windbands, das Luftmassen um den Globus bewegt, haben sich die klimatischen Verhältnisse geändert“.

Jüngstes Beispiel: „Im Süden hat sich die Luft mit dem warmen Mittelmeerwasser vollgesogen und gegen die Alpen gedrückt. So ist es kürzlich zu den starken Niederschlägen an der Alpensüdseite gekommen“. Diese Ereignisse werden laut Happacher im Zuge des Klimawandels zunehmen.

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