Verbesserungsbedarf bei Rendite und Kosten
In den meisten Beratungsgesprächen informierten die Vertriebler Testkunden über die zu erwartende Rendite (in 94 Prozent der Fälle), und das Risikoniveau (in 81 Prozent der Fälle).
Die erwarteten Renditen nach Kosten lagen jedoch oft unter der von den Testpersonen gewünschten Zielmarke von 2 Prozent. Die Kosten beliefen sich in der Mystery-Shopping-Befragung zwischen 0,71 und 3,29 Prozent pro Jahr. Diese Kosten thematisierten die Vermittler in den Beratungen nur in rund zwei Dritteln der Gespräche.
Produkte oft nicht eindeutig geeignet
Ein wichtiger Beratungsgrundsatz lautet: Versicherer dürfen Kundinnen und Kunden nur Versicherungsanlageprodukte empfehlen, die für sie geeignet sind. Welche das sind, erfahren Vermittler durch Informationen, die ihnen ihre Kunden bereitstellen. So weit die Theorie.
In der Praxis klappt das allerdings nur bedingt: Nur in etwa der Hälfte der Fälle dokumentierten die Vertriebler die Prüfung, welche Produkte für ihre Kunden geeignet sind. Lediglich 19 von 72 Verträgen erfüllten die Eiopa-Kriterien zu Rendite, Risiko und Nachhaltigkeit. In vielen Fällen konnten die Vermittler nicht eindeutig feststellen, ob die Produkte und ihre Rendite-Erwartung und Risikoklasse für Kunden geeignet sind.
Nächste Schritte: Bafin kontaktierte auffällige Versicherer
Die Finanzaufsicht Bafin prüfte bei der Auswertung der Mystery-Shopping-Aktion, ob die getesteten Vermittler beim Vertrieb der Versicherungsanlageprodukte die gesetzlichen Vorgaben einhielten. Mit den Unternehmen, bei denen sie Auffälligkeiten festgestellt hat, nimmt sie laut eigenen Angaben Kontakt auf. Das Ziel: systematische Mängel zu identifizieren und zu beheben.
Bei dem Mystery-Shopping-Experiment ging es konkret darum zu überprüfen, ob die Vertreter die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungs-, Informations-, und Dokumentationspflichten einhalten.
Dazu zählen beispielsweise:
- das Versicherungsvertragsgesetz
- die Durchführungsverordnung für Versicherungsanlageprodukte (DVO VersAnIP)
- und die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV).
Die Tester überprüften außerdem, ob die Vertreter die Pflichten der Offenlegungsverordnung (OffenlegungsV) eingehalten haben.
Die Mystery-Shopping-Aktion war Teil einer länderübergreifenden Aktion, die die Eiopa, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, koordinierte.