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10 Last-Minute-Tipps, um für 2024 noch Steuern zu sparen

Junges Paar füllt zusammen eine Steuererklärung aus: Auch für die Steuererklärung im Jahr 2024 können Steuerpflichtige noch durch bestimmte Tipps Steuern sparen.
© wayhomestudio / Freepik
Paar füllt Formulare aus: Auch für die kommende Steuererklärung können Steuerpflichtige noch durch bestimmte Tipps Steuern sparen.
Steuern zu sparen ist Volkssport in Deutschland. Wenn Steuerpflichtige ihre Steuerlast für das Jahr 2024 noch drücken wollen, sollten sie sich an den folgenden zehn Tipps des Lohnsteuerhilfevereins Bayern orientieren.

Noch sechs Wochen und dann ist das Jahr zuende. Und es ist auch nicht mehr lange, bis das neue Jahr einige Steuersparmöglichkeiten beendet, die im Jahr 2024 noch möglich gewesen wären. Darum sollte jeder Steuerzahler prüfen, ob er in diesem Jahr noch Steuern sparen und Jahrespauschalen ausreizen kann.

Auch der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge gehört zum Beispiel dazu. Ihn können Anleger das ganze Jahr über anpassen, um Steuern auf ihre Investments zu sparen.

Die folgenden zehn Steuertipps für 2024 verrät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, damit Arbeitnehmer noch zusätzlich Steuern sparen können.

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1. Tipp: Höhe der Werbungskosten prüfen
Frau sitzt auf Bürostuhl und macht sich Notizen: Wenn die Kosten über der Werbungskostenpauschale liegen, können Angestellte mit mehr Ausgaben für Arbeitsmittel und Fortbildungen Steuern sparen. Foto: Freepik
Frau auf Bürostuhl macht sich Notizen: Wenn Kosten über der Werbungskostenpauschale liegen, können Angestellte mit mehr Ausgaben für Arbeitsmittel und Fortbildungen Steuern sparen. Foto: Freepik

Wenn ein Angestellter mit der Entfernungs- oder Homeoffice-Pauschale seine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro bereits knapp erreicht oder schon überschritten hat, lohnt es sich, in diesem Jahr noch kurzfristig weitere Ausgaben zu tätigen.

Ob eine vorgezogene Fortbildung, Kauf neuer Arbeitsmittel oder die bessere Ausstattung eines anerkannten Arbeitszimmers, jeder Cent über der Pauschale rentiert sich. Nutzt ein Angestellter seinen privaten Telefon- und Internetanschluss auch beruflich, kann er 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, ohne Einzelnachweise ansetzen.

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