Das hat sich beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz geändert

Freundesgruppe aus verschiedenen Ländern: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll mehr ausländische Fachkräfte nach Deutschland bringen.

4. Regelungen für berufserfahrene Arbeitskräfte

Die Bundesregierung erlaubt berufserfahrenen Arbeitskräften mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung nun den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – auch ohne ihre Qualifikation formell anzuerkennen. Auch Pflegehilfskräfte erhalten durch diese Regelung bessere Einstiegschancen.

5. Einführung der Chancenkarte

Ab Juni 2024 führte die Bundesregierung die Chancenkarte ein. Sie richtet sich an qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland einen Job suchen. Ein Punktesystem bewertet dabei Kriterien wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Deutschlandbezug. Mit der Chancenkarte dürfen Arbeitskräfte in Deutschland probearbeiten, Nebenjobs annehmen und nach einem Job suchen. Bei Erfolg verlängert sich ihr Aufenthalt.

6. Erleichterungen für Studierende und Auszubildende

Die Regierung erlaubt internationalen Studierenden und Auszubildenden künftig längere und intensivere Nebentätigkeiten. Auch die Einreise zur Studien- oder Ausbildungssuche verläuft einfacher: Die Bundesregierung hat die Altersgrenze auf 35 Jahre angehoben und die Anforderungen an Sprachkenntnisse gesenkt.

7. Kurzzeitige Beschäftigungsmöglichkeiten

Für kurzfristige Tätigkeiten – bis zu acht Monate pro Jahr – hat die Bundesregierung eine neue Regelung geschaffen. Sie erlaubt diese Einsätze unabhängig von Qualifikation oder Berufsbild, wenn ein Tarifvertrag vorliegt und der Arbeitgeber die Reisekosten übernimmt. Die Bundesagentur für Arbeit verteilt jährlich ein festgelegtes Kontingent an Einsatzplätzen.

Noch mehr Informationen zu den Änderungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier.

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