GDV-Statement

PFAS: Industrieversicherer schaffen Klarheit über Risiken

Mann kocht mit einer beschichteten Pfanne: Der GDV erweitert seine Musterbedingungen um PFAS-Chemikalien.
© picture alliance / Chromorange | Michael Bihlmayer
Mann kocht mit einer beschichteten Pfanne: In manchen Pfannen kommen die umstrittenen PFAS-Chemikalien zum Einsatz. Der GDV erweitert seine Musterbedingungen um PFAS-Chemikalien.
PFAS stellen die Industrie und Versicherer vor große Herausforderungen. Der GDV reagiert mit einer neuen Musterklausel und einem Leitfaden zur Risikobewertung.

Um das Risiko per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen – kurz PFAS – besser erkennen, kalkulieren und auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß begrenzen zu können, fügt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seinen unverbindlichen Musterbedingungen eine neue Vertragsklausel hinzu. Versicherer können sie bei Bedarf in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen ergänzen.

„Mithilfe dieser PFAS-Klausel können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann in einem zweiten Schritt mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

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Die als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten PFAS weisen Wasser, Schmutz, Fett und Öl ab und halten großer Hitze ebenso stand wie Kälte. Da viele PFAS-Verbindungen als gesundheitsschädlich gelten, ist der Umgang mit den mehr als 10.000 Verbindungen seit Jahren umstritten. Gegen ein von der EU vorgeschlagenes pauschales Verbot wehrt sich die Industrie.

Die Hersteller fordern stattdessen, die verschiedenen PFAS-Gruppen differenziert zu betrachten:
  • Welche Verbindungen sind bei welcher Anwendung für Mensch und Umwelt erwiesenermaßen gefährlich?
  • Und an welchen Stellen können Personen welche PFAS bedenkenlos einsetzen?

Die Antworten auf diese Fragen interessieren auch die Versicherungswirtschaft. Um Risikodialoge vorzubereiten, entwickelt der Verband parallel zur PFAS-Klausel einen unverbindlichen Leitfaden, der es der Branche erleichtern soll, die Risiken naturwissenschaftlich und juristisch einzuordnen. „Im Idealfall hilft die PFAS-Klausel so auch, schneller echte Alternativen zu den gefährlichen Formen der Ewigkeitschemikalien zu entwickeln“, so Käfer-Rohrbach.

PFAS: Chemikalien mit hohen Risiken

Bisher gelten viele PFAS-Verbindungen als unverzichtbar. Sie stecken in unzähligen Produkten von der beschichteten Bratpfanne bis zu medizinischen Implantaten. Auch bei der Herstellung von Batterien und Photovoltaik-Paneelen kommen sie zum Einsatz. Dabei können die Chemikalien in die Umwelt gelangen, wo sie sich in Pflanzen, Böden, Wasser, Tieren und im menschlichen Körper anreichern – und dort nur schwer wieder abgebaut werden. Für Menschen gelten verschiedene PFAS-Verbindungen unter anderem als potenziell krebserregend sowie fruchtbarkeits- und immunschädigend.

Es gibt allerdings auch Kritiker der PFAS-Passage in den Musterbedingungen. Was Aon daran bemängelt, lesen Sie hier.

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