Wegen Kosten für Bürgergeldbezieher

Es geht um 10 Milliarden Euro: Krankenkassen verklagen Bund

Der GKV-Spitzenverband verklagt die Bundesrepublik Deutschland, genauer das Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Grund: Der Bund soll sich an den Gesundheits-Kosten für Bürgergeldempfänger beteiligen.
© picture alliance / Geisler-Fotopress | Robert Schmiegelt
Der GKV-Spitzenverband verklagt die Bundesrepublik Deutschland, genauer das Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Grund: Der Bund soll sich an den Gesundheits-Kosten für Bürgergeldempfänger beteiligen.
Immer wieder hatte der GKV-Spitzenverband den Bund aufgefordert, sich finanziell an der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern zu beteiligen. Passiert ist nichts. Jetzt reicht es den Kassen, sie ziehen gegen den Bund vor Gericht.

Gebetsmühlenartig haben einzelne Krankenkassen-Chefinnen und -Chefs und auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuletzt von der Politik Folgendes gefordert: Die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht alleine den gesetzlich Krankenversicherten aufgebürdet werden. Der Bund müsse sich an den Kosten beteiligen.

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Aber die Politik zeigte sich stur und kam den Forderungen nicht nach. Auch im nun endlich vorliegenden Haushalt für 2025 ist ein solcher Posten nicht vorgesehen. Das hat jetzt Konsequenzen.

Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, die Sache vor Gericht klären zu wollen. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund 10 Milliarden Euro schuldig“, sagt Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband laut einer Pressemitteilung. Zuvor hatte „ZDF heute“ darüber berichtet.

Man habe nun die Bundesrepublik Deutschland, genauer das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), verklagt „mit dem Ziel, die ‚systemische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden zu beenden‘“, so Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter.

Klemens weiter: „Immer wieder wurden kurzfristige politische Interessen über die langfristige Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt. Das Ergebnis sehen wir jetzt: Beitragsanhebungen auf Rekordniveau, kaum noch Reserven bei den Kassen und einen Gesundheitsfonds, der genauso schlecht dasteht. […] Für eine bessere Krankenversicherung brauchen wir mehr und nicht weniger Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung. Denn unsere oberste Priorität ist immer eine langfristig qualitativ hochwertige und für Versicherte und Arbeitgebende bezahlbare gesetzliche Krankenversicherung.“

Zugleich beschreibt der Verband die rechtliche Grundlage für die Klage. Derzeit erfüllt er demnach eine Aufgabe, die allein dem Bund zufällt. Das sei ein „rechtswidriger Eingriff in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit“. Laut Grundgesetz. Zugleich verstoße der Staat gegen die strenge Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen, die laut Bundesverfassungsgericht keine gesamtgesellschaftlichen Aufgaben finanzieren dürfen. So sieht es der GKV-Spitzenverband.

Konkreter Gegenstand der Klage sind die im Herbst 2025 ergehenden Zuweisungsbescheide des BAS aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Essen muss sich des Falls nun annehmen.

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