Schwere Krankheit: Wann die Dread-Disease-Versicherung zahlt

Ein Arzt untersucht per Ultraschall das Herz eines Patienten: Herzinfarft, Krebs & Co. gehören zu den schweren Krankheiten, die die Deutschen am häufigsten heimsuchen.

German Angst? Auch wenn die Deutschen im Ruf stehen, immer etwas ängstlicher als andere in die Zukunft zu schauen – beim Risiko, durch eine schwere Krankheit in Geldnot zu kommen, gilt das offenbar nicht. Nur knapp jeder dritte Bundesbürger macht sich laut einer Civey-Umfrage im Auftrag von Canada Life Sorgen, durch eine schwere Krankheit länger nicht mehr arbeiten zu können (Stand: Mai 2024). Und nur ein Viertel ist für einen solchen Fall finanziell abgesichert, bei Selbstständigen immerhin ein Drittel.

Das heißt: 75 Prozent der Deutschen kämen bei einer „Dread Disease“ (wörtlich: einer „fürchterlichen Erkrankung“) schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Heikel – vor dem Hintergrund, dass in Deutschland jedes Jahr rund 500.000 Menschen an Krebs erkranken, 270.000 einen Schlaganfall und 300.000 einen Herzinfarkt erleiden. Bahn frei also für die Vermittlung von Dread-Disease-Versicherungen? Ganz so einfach ist es nicht.

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Eine Dread-Disease-Versicherung (auch: Schwere-Krankheiten-Versicherung) zahlt eine festgelegte Summe, wenn der oder die Versicherte sich eine vertraglich definierte schwere Krankheit zuzieht. Eine Gesundheitsprüfung ist meist obligatorisch, der Todesfall kann als Zusatzkomponente versichert werden. Die Höhe der Beiträge hängt unter anderem vom Alter, Gesundheitszustand, von familiären Vorbelastungen, riskanten Hobbys, dem Beruf, Gewohnheiten wie Rauchen und Alkoholkonsum sowie von der gewünschten Versicherungssumme ab.

Abgesichert sind je nach Vertrag bis zu 70 Erkrankungen, neben den erwähnten Krebsleiden, Herzinfarkt und Schlaganfall auch schwere Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson, Alzheimer, Nierenversagen, Organtransplantationen oder Lungenversagen. Gezahlt wird auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeiten kann. Entscheidend ist allein die Diagnose der Krankheit. Die ausgezahlte Summe kann nach Belieben eingesetzt werden, etwa für den Umbau von Haus oder Wohnung, Pflegeleistungen, zur Überbrückung des Verdienstausfalls oder bei Selbstständigen zum zwischenzeitlichen Einsatz eines Geschäftsführers.

Die exakte Definition muss erfüllt sein

Doch Achtung: Damit Geld fließt, muss die diagnostizierte Krankheit exakt der im Vertrag definierten Krankheit entsprechen. Außerdem muss üblicherweise ein bestimmtes Stadium der Krankheit (etwa bei Krebs) erreicht sein. Hier heißt es also vor Vertragsabschluss: genau hinsehen, was tatsächlich versichert ist.

Vor diesem Hintergrund sehen manche Experten die Dread-Disease-Versicherung durchaus kritisch und empfehlen sie lediglich als eine Art Notlösung: „Unter anderem aufgrund teils enger Definition der versicherten Erkrankungen bleibt die normale Berufsunfähigkeitsversicherung für uns der Königsweg“, sagt beispielsweise Berndt Schlemann, Gründer und Geschäftsführer der gleichnamigen, unabhängigen Finanzberatung.

Seine Einschätzung: „Manchmal ist eine Dread-Disease-Versicherung aber ein sinnvoller Weg, Kunden abzusichern, die eine BU-Versicherung zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen gar nicht oder nur mit größeren Einschränkungen erhalten würden, bei Selbstständigen, die nicht auf Umorganisationsmöglichkeiten verwiesen werden möchten, oder als steuer­optimierte Key-Person-Absicherung.“

Rüdiger Feilen, Teamleiter Biometrie-Produkte bei Zurich, sieht außerdem in der Kombination aus BU und DD eine attraktive Option: „Die Dread-Disease-Versicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung sein.“ In der von Schlemann bemängelten, engen Fassung der versicherten Krankheiten erkennt er sogar einen Vorteil: „Durch die klare Definition ist in 80 Prozent aller Leistungsanträge eine schnelle Entscheidung möglich. Somit sorgt diese Art der Versicherung für sofort verfügbares Kapital.“

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