Krankenzusatzversicherung 2025: Viele Tarife, einige Durchfaller

Kind beim Optiker: Die richtige Krankenzusatzversicherung zahlt auch für Sehhilfen wie zum Beispiel die Brille

Der folgende Rating-Spiegel legt jedoch nahe, dass bei einigen Zahntarifen noch Luft nach oben ist.

Rating-Spiegel für Zahnzusatzversicherungen 2025 (Quelle: Franke und Bornberg)
Rating-Spiegel für Zahnzusatzversicherungen 2025 (Quelle: Franke und Bornberg)
Stationäre Krankenzusatzversicherung für Einbettzimmer und Privatbehandlung

Im neuen Rating bewertet Franke und Bornberg erstmals die Kostenübernahme für Eltern, die ihre Kinder im Krankenhaus begleiten („Rooming-in“), und für gesetzliche Zuzahlungen beim Krankenhausaufenthalt. Standard bleiben solche Dinge wie Erstattung für ärztliche Leistungen (Chefarzt-/Privatarztbehandlung), vor- und nachstationäre Behandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Rating-Spiegel für Stationäre Krankenzusatzversicherung 2025 (Quelle: Franke und Bornberg)
Rating-Spiegel für Stationäre Krankenzusatzversicherung 2025 (Quelle: Franke und Bornberg)

Bei den ambulanten Krankenzusatzversicherungen unterscheiden die Analysten nach den bereits oben erwähnten Kategorien Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorge. Pakettarife zerlegen sie in die einzelnen Bestandteile. Doch wenn ein Tarif eine Kategorie gar nicht enthält, fällt er nicht etwa aus dem Rating raus, sondern bekommt ein „ungenügend“ (F-). Das kann man unfair finden oder nicht, man muss es auf jeden Fall beachten.

Sehhilfen

Die vorstehend genannte Maßnahme erwischt bei den Sehhilfen gleich mal 30 Tarife, weil sie für Brillen und Kontaktlinsen generell nicht zahlen. Das sind alle ungenügenden Tarife, wie der folgende Spiegel zeigt.

Rating-Spiegel für Sehhilfen-Zusatzversicherungen 2025 (Quelle: Franke und Bornberg)
Rating-Spiegel für Sehhilfen-Zusatzversicherungen 2025 (Quelle: Franke und Bornberg)

Seite 3: Lücken bei Naturheilverfahren und Vorsorge

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