Stichtag 2. September

Steuererklärung 2024: Die 10 besten Tipps zum Steuern sparen

Junge Frau freut sich: Eine jährliche Steuererklärung kann zwar aufwändig sein, lohnt sich aber für die meisten Angestellten.
© picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
Junge Frau freut sich: Eine jährliche Steuererklärung kann zwar aufwändig sein, lohnt sich aber für die meisten Angestellten.
Die Steuererklärung ist zwar für viele ein lästiges Thema. Aber über die gesparten Steuern freuen sich dann doch viele Steuerpflichtige. Das Team des Lohnsteuerhilfevereins hat zehn detaillierte Tipps zusammengestellt.

8. Spenden: bis 300 Euro reicht ein Screenshot der Überweisung
Greenpeace-Aktivistin bei einer Protestaktion im Wasser: Spenden bis zu 300 Euro können Angestellte bei der Steuererklärung 2023 mit einem einfachen Nachweis belegen. (Foto: picture alliance/dpa | Lars Penning)
Greenpeace-Aktivistin bei einer Protestaktion im Wasser: Spenden bis zu 300 Euro können Angestellte bei der Steuererklärung 2023 mit einem einfachen Nachweis belegen. (Foto: picture alliance/dpa | Lars Penning)

Als Nachweise für Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro können Angestellte einen Kontoauszug, den Screenshot einer Überweisung oder einen anderen Überweisungsbeleg nutzen. Spenden von mehr als 300 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel nur mit Spendenquittung an.

Diese sogenannte Zuwendungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster muss unter anderem die Art der Spende und die Spendensumme enthalten. Außerdem sollte es auf der Bescheinigung einen Vermerk geben. Dieser sollte bestätigen, dass die Spende einem bestimmten, steuerbegünstigten Zweck galt.

Diese Bescheinigung stellt üblicherweise die gemeinnützige Organisation aus, die die Spende erhalten hat.

Setzt eine Finanzbehörde beispielsweise nach starken Unwettern einen Katastrophenerlass in Kraft, können Angestellte auch Spenden von mehr als 300 Euro mit vereinfachtem Nachweis in der Steuererklärung angeben. Die Spende muss die steuerpflichtige Person dann innerhalb des dafür festgelegten Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt haben.

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