Stichtag 2. September

Steuererklärung 2024: Die 10 besten Tipps zum Steuern sparen

Junge Frau freut sich: Eine jährliche Steuererklärung kann zwar aufwändig sein, lohnt sich aber für die meisten Angestellten.
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Junge Frau freut sich: Eine jährliche Steuererklärung kann zwar aufwändig sein, lohnt sich aber für die meisten Angestellten.
Die Steuererklärung ist zwar für viele ein lästiges Thema. Aber über die gesparten Steuern freuen sich dann doch viele Steuerpflichtige. Das Team des Lohnsteuerhilfevereins hat zehn detaillierte Tipps zusammengestellt.

3. Arbeitsmittel: Als Werbungskosten steuerlich geltend machen
Junge Frau am Schreibtisch: Die Kosten für Arbeitsmittel, die bis zu 800 Euro gekostet haben und die sie vor allem beruflich nutzen, können Angestellte in der Steuererklärung für das Jahr 2023 einreichen. (Foto: picture alliance / Zoonar | Channel Partners)
Junge Frau am Schreibtisch: Die Kosten für Arbeitsmittel, die bis zu 800 Euro gekostet haben und die sie vor allem beruflich nutzen, können Angestellte in der Steuererklärung für das Jahr 2023 einreichen. (Foto: picture alliance / Zoonar | Channel Partners)

Steuerpflichtige können Berufskleidung, Büromöbel und Büromaterial, Werkzeuge, Fachliteratur sowie andere Arbeitsmittel als Teil der Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Voraussetzung dafür ist, dass ein solcher Gegenstand höchstens 800 Euro netto gekostet hat und die Person ihn mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzt. In diesem Fall kann die steuerpflichtige Person diese Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich geltend machen.

Teurere Arbeitsmittel muss der Steuerpflichtige hingegen über mehrere Jahre abschreiben, und zwar gleichmäßig verteilt über die Nutzungsdauer. Abschreibung für Abnutzung (AfA) nennt sich das Ganze.

Das Bundesfinanzministerium bietet Angestellten zur Orientierung sogenannte AfA-Tabellen an. Wollen Steuerpflichtige eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen als in den AfA-Tabellen, müssen sie dies begründen.

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