Gesetzliche Krankenversicherung

So stellen die Krankenkassen eine Arbeitsunfähigkeit fest

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Schild der Barmer GEK: Die Krankenkassen müssen Arbeitsunfähigkeiten regelmäßig überprüfen.
Die Krankenkassen müssen die Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich Krankenversicherten regelmäßig überprüfen. Hilfe bekommen sie in nicht ganz klaren Fällen dabei vom Medizinischen Dienst. Wie das Verfahren abläuft und was Betroffene tun können, um eine saubere und schnelle Beurteilung zu fördern, lesen Sie hier.

Das letzte Wort hat die Krankenkasse

Auch wenn durch den MDK die medizinische Beurteilung erfolgt, liegt die Entscheidung über eine Leistung letztendlich immer bei den Krankenkassen. Die Gutachter empfehlen zwar ein Vorgehen, greifen aber nicht in die ärztliche Behandlung ein.

Oft können Versicherte nicht nachvollziehen, wie der MDK auf eine bestimmte Empfehlung kommt, schreibt haufe.de weiter. Zum Großteil kommen die Gutachter zu ihrer Meinung nämlich anhand von Berichten und Bescheinigungen der behandelnden Ärzte. Nur in den seltenen Fällen muss der Versicherte zu einer körperlichen Untersuchung.

Tipps für Betroffene

Wichtig für eine Beurteilung durch den MDK ist also, dass dem Gutachter Unterlagen vorliegen, welche die Besonderheiten der Krankheit genau und tiefgründig darstellen. Je besser der Gutachter die Entscheidung nachvollziehen kann, desto sicherer kann man sein, dass er die Einschätzung des behandelnden Arztes teilen wird.

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