Eine Reiserücktrittsversicherung ist zwar oft unterschätzt, ist aber im Ernstfall unverzichtbar. Denn ein plötzlicher Krankheitsfall, ein schwerer Unfall oder ein Notfall in der Familie können Reisepläne unerwartet durchkreuzen. Wer beispielsweise zahlt, wenn sich Urlauber kurz vor dem Urlaub die Hand brechen, lesen Sie hier.
Wenn Urlauber in solchen Fällen nicht abgesichert ist, müssen sie mit hohen Kosten rechnen. Genau hier greifen Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherungen.
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„Je nach Reiseziel und Buchungssumme kann ein Ausfall schnell mehrere Tausend Euro kosten. Eine entsprechende Absicherung schützt davor, im Fall der Fälle auf den Kosten sitzen zu bleiben und sorgt dafür, dass aus Vorfreude kein finanzieller Ärger wird“, erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) .
Reiserücktritt: wenn der Urlaub ins Wasser fällt
Eine unvorhergesehene Erkrankung, ein gebrochenes Bein oder ein Schicksalsschlag: es gibt viele Gründe, warum Urlaubshungrige ihre gebuchte Reise plötzlich nicht antreten können. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in solchen Fällen die Stornokosten oder Umbuchungsgebühren, abhängig vom jeweiligen Tarif auch Zusatzkosten wie bereits gebuchte Ausflüge vor Ort oder Mietwagen.
Wichtig zu wissen: Versichert sind nur unvorhersehbare Ereignisse. Wer ohne triftigen Grund storniert, trägt die Kosten in der Regel selbst.
Reiseabbruch: wenn der Urlaub früher endet als geplant
Auch während einer Reise kann es zu unerwarteten Vorfällen kommen. Persönliche oder familiäre Notfälle können jeden treffen. In solchen Fällen springt eine Reiseabbruchversicherung ein. Erstattet werden nicht genutzte Reiseleistungen, zusätzliche Rückreisekosten oder Unterkunftskosten bei längeren Aufenthalten wegen Krankheit oder eines Unfall. Diese Absicherung ist umso wichtiger, wenn eine längere oder teurere Reise geplant ist.
Achtung: Sie ist in der Regel nicht automatisch im Reiserücktrittsschutz enthalten. Urlauber müssen sie separat oder als Kombipaket abgeschließen.
Darauf kommt es bei der Auswahl der Versicherung an
Tarife und Leistungen variieren teils erheblich. Ein genauer Vergleich lohnt sich aus Sicht der DVAG-Berater:
- Umfang des Versicherungsschutzes: Neben Ereignissen wie Krankheit, Unfall oder Verlust des Arbeitsplatzes sollten Versicherte zusätzlich darauf achten, dass ihre Police eine ausreichende Reisedauer enthält.
- Versicherte Personen: Familien- oder Partnertarife bieten häufig ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Alternativ gibt es Versicherungen, die automatisch alle im Haushalt lebenden Personen mitversichern – unabhängig vom Familienstand.
- Versicherungssumme: Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist entscheidend. Bei Jahresverträgen empfiehlt es sich, sich am Reisepreis des teuersten Urlaubs zu orientieren. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, erfolgt eine Kostenerstattung nur anteilig.
- Selbstbeteiligung: Vorzugsweise sollten Versicherte Tarife ohne Selbstbeteiligung wählen. Denn oft liegt diese bei 20 Prozent. Bei hochpreisigen Reisen bedeutet der Stornofall eine hohe Kostenbelastung trotz Versicherung. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Konditionen und in die Versicherungsbedingungen.
Generell gilt: Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung sollten Urlauber so früh wie möglich nach der Buchung abschließen. Bei regelmäßigen Reisen kann aus Sicht der DVAG-Experten ein Jahresvertrag sinnvoll sein: Er deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres ab.
Welche Reiseversicherungen sonst noch sinnvoll sind und welche nicht, lesen Sie hier.