Meldeportal

Nicht verwechseln! Bafin erweitert MVP

Meldeportal der Bafin mit der Abkürzung MVP
© Screenshot / Pfefferminzia
Meldeportal der Bafin mit der Abkürzung MVP
Die Finanzaufsicht Bafin will Versicherern das Meldeleben ein wenig erleichtern – und erweitert dafür sein Portal. Das trägt ausgerechnet die eigentlich für etwas anderes stehende Abkürzung MVP.

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin schreitet weiter in die Zukunft. Jetzt hat sie ihr Portal so erweitert, sodass meldepflichtige Versicherungsunternehmen ihre Beschwerdeberichte digital einreichen können.

Interessanterweise hat die Bafin das Portal „Melde- und Versicherungsplattform“, kurz MVP, genannt. Das ist insofern kurios, weil die Abkürzung in der Versicherungsbranche eigentlich für „Maklerverwaltungsprogramm“ reserviert ist. Das sind jene Systeme, über die Versicherungsmakler ihre Daten, Unterlagen und Abläufe verwalten.

Nun denn, Versicherer können sich nun auf der Bafin-MVP registrieren und zusätzlich das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ beantragen. Dann können sie dort ihre Berichte einreichen.

Den Hintergrund liefert die Behörde gleich mit: Versicherer müssen ihr jedes Jahr bis zum 1. März mitteilen, welche Beschwerden eingegangen sind und wie sie sie bearbeitet haben. Vorgeschrieben ist das durch die „Eiopa-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen“.

Nachträgliche Anmerkung: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels legten wir nahe, dass das MVP neu ist. Es ist aber schon einige Jahre alt und nun lediglich erweitert. Ein bedauerlicher Irrtum unseres Autoren, den wir entschuldigen möchten.

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2 Antworten

    1. Haben Sie vielen Dank für den Hinweis. Da habe ich tatsächlich leider einen Fehler gemacht, ihn aber nun behoben. Ich bitte um Entschuldigung. Viele Grüße, Andreas Harms

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