Mehrkosten von rund 250 Millionen Euro

Rechtsschutzversicherung: Teures neues Gesetz

Zwei Anwälte einigen sich außergerichtlich: Die meisten Streitigkeiten von Versicherten enden trotz Rechtsschutzversicherung nicht vor Gericht.
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Zwei Anwälte einigen sich außergerichtlich: Die meisten Streitigkeiten von Versicherten enden trotz Rechtsschutzversicherung nicht vor Gericht.
Eine Rechtsschutzversicherung ist wichtig, wenn ein Fall vor Gericht geht. Und Gerichtsverfahren werden wohl teurer. Ein neues Gesetz könnte Rechtsschutzversicherer daher über 250 Millionen Euro im Jahr kosten, schätzt der GDV. Warum jetzt schon viele Kläger auf den Gang vor Gericht verzichten und was sich aus Sicht des GDV sonst noch ändern sollte.

Das neue Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz, das ab Juni gilt, könnte dafür sorgen, dass Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren steigen. Und zwar deutlich: „Wir rechnen mit Mehrkosten von rund 250 Millionen Euro pro Jahr“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Schon in den vergangenen Jahren sind die Kosten kräftig gestiegen – nicht zuletzt durch die Kostenrechtsnovelle 2021, die die Gebührensätze kräftig angehoben hat. Käfer-Rohrbach warnt: „Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit zur echten finanziellen Belastung werden.“

Heute schützt sich rund jeder zweite Haushalt mit einer Rechtsschutzversicherung vor hohen Anwaltskosten. Wer keine Police hat, muss die steigenden Ausgaben allein stemmen. Und die ziehen immer weiter an – auch, weil die Inflation die Streitwerte in die Höhe treibt und damit die Einnahmen der Anwälte steigen lässt.

Rechtsstreit? Viele verzichten lieber ganz

Was heißt das nun für die möglichen Kläger? Die hohen Kosten schrecken viele Menschen ab, ihr Recht durchzusetzen. Käfer-Rohrbach bringt es auf den Punkt: „Wenn Gerichtsverfahren immer teurer werden, verzichten mehr Menschen aus Angst vor den Kosten auf ihre Rechte.“

Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums bestätigt das: Fast 60 Prozent der befragten Mandanten gaben an, aus Kostengründen auf eine Klage verzichtet zu haben. Über die Hälfte der Anwältinnen und Anwälte rät ihren Mandanten mittlerweile wegen der hohen Kosten von einem Verfahren ab.

Was noch hinzukommt: Anwaltskanzleien verändern sich. Denn Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) halten Einzug. Doch das neue Gesetz hinkt hinterher. Es versäumt, das Gebührenrecht an die moderne Praxis anzupassen. Eine verpasste Chance, so der GDV, um das Recht bezahlbar und fair zu gestalten.

Neue Regelungen für KI-Einsatz nötig

Dabei wäre es dringend nötig, neue Regelungen für die industrielle Mandatsbearbeitung in Massenverfahren – wie etwa im Dieselskandal – einzuführen, findet der Verband. Wenn Kanzleien durch automatisierte Abläufe große Fallzahlen effizient abarbeiten, sollten Mandantinnen und Mandanten von diesen Einsparungen profitieren. Das Gleiche gilt für KI-gestützte Tools, die bei Recherche, Fallanalyse oder Schriftsätzen Arbeit abnehmen und Prozesse verschlanken, findet der GDV.

Das Einsparpotenzial durch KI ist beträchtlich: 2024 zählten die Versicherer in Deutschland rund 27,3 Millionen Rechtsschutzverträge. In etwa 4,8 Millionen Fällen leisteten sie mehr als 3,8 Milliarden Euro – der Großteil davon entfiel auf Anwaltskosten.

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