Solaranlage

Balkonkraftwerke lassen sich jetzt einfacher registrieren

© picture alliance / imageBROKER | Robert Poorten
Balkonkraftwerk an einem Haus in Monheim am Rhein.
Wer sich ein Balkonkraftwerk zulegen will, hat es ab sofort leichter bei der Registrierung der Anlage. Statt 20 Angaben, reichen nun 5 aus. Darüber informiert die Bundesnetzagentur.

Seit 1. April 2024 ist es einfacher, Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Auch die Nutzerführung im System wurde modernisiert, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

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„Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Künftig müssten Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Müller: „Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung.“

Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. Das zeige, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen sei, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Deshalb sei eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich.

Weitere Entbürokratisierung geplant

Der Deutsche Bundestag berate zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin werde voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger würden. „Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden“, so die Bundesnetzagentur.

Zudem sei in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssten. Eine Registrierung im MaStR werde dann ausreichend sein.

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