BVK als Sachverständige zur Kleinanlegerstrategie

„Versicherungsvermittler sind Teil der Lösung, nicht des Problems“

© (BVK)
Wolfgang Eichele ist geschäftsführendes Präsidiumsmitglied und Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute.
Um Fragen rund um die EU-Kleinanlegerstrategie ging es am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestages. Wolfgang Eichele vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nahm an der öffentlichen Sitzung als Sachverständiger teil.

Wolfgang Eichele, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied und Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), zeigt einige Schwachstellen in der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, kurz RIS) auf. Auf Antrag der Bundestagsfraktion von CDU/CSU (BT-Drucksache 20/9496) fand dazu am Mittwoch eine öffentliche Anhörung („Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“) im Finanzausschuss statt. Dazu war Eichele einer Einladung der FDP-Fraktion als Sachverständiger gefolgt.

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Grundsätzlich begrüße der BVK, dass mit der RIS mehr EU-Bürger die Chancen der Kapitalmärkte nutzen können. Dem würden jedoch wichtige Aspekte der RIS entgegenstehen. So sprach sich Eichele für mehr Rechtssicherheit im Artikel 30 Absatz 5 der RIS aus.

„Hier ist eine dringende Klarstellung vonnöten, um unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken“, sagt der BVK-Mann. „Die Versicherungsvermittler sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS“, ergänzt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der BVK kritisiert außerdem, dass Regelungen der RIS durch Konkretisierungen im Rahmen von Verwaltungsakten (Level 2 und 3) vorgesehen sind und nicht im Prozess eines öffentlichen gesetzgebenden Verfahrens (Level 1). Damit hätten Verbände und Interessenvertreter weniger Möglichkeiten, einzugreifen. Dieses Verfahren widerspreche ferner dem deutschen Wesentlichkeitsgrundsatz.

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